Patientenverfügung

Patientenverfügung der anderen Art

 

Die USA, Land der unbegrenzten Möglichkeiten oder Trump-Land? Sicher ist, von dort kommt immer wieder Ungewöhnliches. Eine Patientenverfügung ist nur wirksam, wenn sie auch Beachtung findet. Ein Zusammenbruch im Supermarkt, der Notarzt kommt und wo ist die Patientenverfügung? Ein Szenario, oft benannt, selten gibt es eine einfache Lösung. Also warum die Patientenverfügung nicht dort anbringen, wo der Arzt sie sicher liest?

Auf der Brust – als Tattoo! Do not resuscitate, kurz DNR oder auch deutsch „nicht wiederbeleben“. Wie nun das Fachblatt „New England Journal of Medicine“ berichtete, machte das ein 70-jähriger Mann in Miami. Auf seiner Brust fanden die Ärzte das Tattoo „Do not resuscitate“ und seine tätowierte Unterschrift. Der Patient wurde mit einer lebensbedrohlichen Diagnose von einer Rettungsstelle in ein Krankenhaus eingeliefert, in welchem der Patient mit seinen Vorerkrankungen bekannt war. Dennoch waren die Ärzte ratlos und leiteten lebenserhaltende Maßnahmen ein.

Erst nach einer Absprache mit den Rechts- und Ethikbeauftragten des Krankenhauses fuhren die Ärzte nicht fort, weitere Maßnahmen einzuleiten. Der Mann starb einen Tag später. Erst nach seinem Ableben wurde die Patientenverfügung gefunden – do not resuscitate war der Wunsch des Patienten. Dennoch sagten die Ärzte einhellig, dass bei ihnen mehr Verwirrung als Klarheit bestand, sie rechtlich überfordert gewesen seien.

Was war das Problem? Eine Tätowierung ist aufwändig und nur schwer wieder zu entfernen. Deshalb wog die Frage, ob, das was da stand, noch der Wille des Patienten ist oder ob er seine Meinung geändert hatte, schwer. Anders wäre es gewesen, wenn er einen relativ neuen Notfallpass gehabt hätte, so die rechtliche Meinung, doch dann stellt sich wieder die alte Frage: Reanimieren oder nicht? Erst alle Taschen und Brieftaschen durchsuchen? Dann kann es zu spät sein.