Peter Müller und das Bundesverfassungsgericht
Peter Müller, Jahrgang 1955, war von 1999 bis zum August 2011 Ministerpräsident und in den letzten Jahren seiner Amtszeit auch Justizminister des Saarlandes. In dieser Zeit hat Müller sich mehrfach eindeutig gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen und hatte bereits 2006 dazu einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht. Der Entwurf fand damals keine Mehrheit. Das 2015 beschlossene Gesetz, der umstrittene § 217 Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, bezieht sich laut Verfassungsgericht mehrfach auf die Initiative des von Müller damals in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative.
Das Bundesverfassungsgericht soll nun in diesem Jahr über die Rechtmäßigkeit eben dieses Gesetzes entscheiden. Der zweite Senat des Verfassungsgerichtes hat deshalb eine weitere Entscheidung treffen müssen: Peter Müller ist aufgrund seiner damaligen, eindeutigen Positionierung zum Thema Sterbehilfe mit „Besorgnis der Befangenheit“ einzustufen und aufgrund dessen darf er nicht bei diesem Verfahren mitwirken. In der Begründung des Senats heißt es weiter: Müller habe „sowohl den politischen Anstoß für das Gesetzgebungsverfahren gegeben als auch das Gesetzgebungsverfahren förmlich initiiert”.
Ganz besonders wies das Gericht aber auch darauf hin, dass es bei der „Besorgnis der Befangenheit“ es sich nicht darum handle, ob ein Richter tatsächlich befangen ist, sondern dass der Verfahrensbeteiligte (Peter Müller) Anlass haben könnte, dass an der Unvoreingenommenheit des Richters Zweifel möglich sind.