FDP fordert für unheilbare Kranke den legalen Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung
Bereits im März 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein schwer und unheilbar kranker Patient das Recht darauf hat, selbst zu entscheiden, wie und wann er sein Leben beendet. Die Entscheidung basierte auf der Annahme, dass dieses Recht für jeden unheilbar Kranken zu den grundgesetzlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechten gehöre. Das bedeutet, dass laut dem vorliegenden Urteil der Staat – hier das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) – einem schwerstkranken Patienten den Zugang zu einem tödlichen Schmerzmittel nicht verwehren dürfte.
Bereits einige Tage nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gingen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mehr als 100 Anträge von Patienten ein. Gegensätzlich zum gefällten Urteil, entschied sich das BfARM jedoch dazu, keiner der Anträge zu bewilligen. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio unterstützt diese Entscheidung und lies ein Gutachten erstellen, dass zu dem Schluss kam, dass das Urteil verfassungsrechtlich nicht haltbar sei.
Tatsächlich ist die Rechtslage nur schwer zu klären. Laut der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsste der Staat schwerstkranken Patienten die Möglichkeit zur Selbsttötung gewähren. Im Gegensatz dazu macht sich ein Arzt jedoch lt. § 217 StGB strafbar, wenn er wiederholt bei einem Suizid assistiert. Diese Rechtsvorschrift könnte ebenso auf die Mitarbeiter des BfArM zutreffen, sobald sie diesen Anträgen stattgeben würden.
Wie soll nun mit dem entschiedenen Urteil und Gutachten umgegangen werden? – Die Situation ist sowohl für die Patienten, als auch die Gerichtbarkeit nicht zufriedenstellend gelöst. Die FDP-Bundestagsfraktion stellte diesbezüglich bereits im Mai diesen Jahres eine Anfrage zum Thema an die Bundesregierung. Eine konkrete Antwort blieb jedoch aus. Daraufhin wandte sich die FDP mit seinem Anliegen direkt an den Bundestag mit einem Antrag, der den Titel „Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen“ trägt. Die FDP fordert demnach von der Bundesregierung eine Klarstellung. Die Konflikte zwischen Rechtsprechung und gegenwärtiger Gesetzeslage müssen geklärt werden. Die Leidtragenden sind die rund 100 Antragsteller, die auf eine Genehmigung Ihres Antrages gehofft hatten. Die einzige Option für eine Selbsttötung bleibt der Weg ins Ausland, so die FDP.