Organspende – Neue Aspekte, die bedacht werden müssen
Organspende ist nicht nur eine ethisch schwierige Entscheidung, es ist auch gerade für die Ärzteschaft ein rechtlich heikles Thema. Der Patientenwille, so vorhanden, ist für die Organentnahme oder Nicht-Entnahme entscheidend. Doch es stellte sich heraus, dass der PatientInnenwille nicht immer so eindeutig formuliert wurde, wie es notwendig wäre. Warum das so ist, dem ist ein Professorenteam der Ludwig-Maximillians-Universität München nachgegangen. Sie haben 236 SeniorInnen nach Ihren Vorstellungen und bereits getroffenen Maßnahmen befragt.
Der PatientInnenwille kann in einem Organspende-Ausweis und/oder in der Patientenverfügung festgelegt werden. Circa 20 Prozent der Befragten besaßen einen Organspende-Ausweis. Einige dieser Personen besaßen zusätzlich eine Patientenverfügung, deren Inhalt einer Organspende unwissentlich entgegenstand. Grund dafür war, dass die Befragten in ihrer Patientenverfügung keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschten und auch nicht auf einer Intensivstation sterben wollten. Würde bei einem dieser Menschen nun ein Sterbefall eintreten, der eine Organspende möglich machen würde, stünden die Ärzte nicht nur vor einem ethischen sondern auch vor einem rechtlichen Problem. Was gilt? Doch genau diese Problematik ist den Befragten nicht bewusst. Denn die Organspende-Willigen kannten weder Voraussetzungen und Ablauf einer Organspende, noch waren sie mit der damit verbundenen Hirntodproblemtik vertraut. Diese Studie zeigt, so auch Prof. Mackmann von der Universität München, dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf vorhanden ist. Um den wirklichen Willen des Patienten zu ermitteln, bedarf es qualifizierter Informationen und Beratung.