Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH)
Wem gehört das digitale Erbe? Die Antwort auf diese Frage war umstritten.
Die Eltern eines mit 15 Jahren verstorbenen Mädchens verlangten einen direkten Zugriff auf die Konten der Tochter auf Facebook. Facebook verwehrte dies, die Eltern klagten. 2018 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass auch der Vertrag mit einem sozialen Netzwerk wie Facebook vererbbar sei. Somit hätten die Eltern das Recht auf Zugang zum Benutzerkonto der verstorbenen Tochter.
Im Urteil aus diesem Jahr ging es um die Klärung der Frage: Was heißt Zugang?
Denn nach der Urteilsverkündung 2018 überließ Facebook den Eltern/Erben eine 14.000 Seiten umfassende pdf-Datei mit den Daten der Tochter. Doch dies genügte den Eltern nicht. Sie forderten den direkten Zugang zum Account der Tochter auf Facebook. Facebook verweigerte dies, die Eltern mussten ein zweites Mal vor Gericht ziehen. Im Juli diesen Jahres stellte nun der Bundesgerichtshof abschließend fest, dass die Eltern das Recht haben, einen Zugang zu Account zu erhalten, denn dieser Zugang ist Teil des digitalen Nachlasses und gehört den Erben.