Belgien
Wenn bestimmte Kriterien* eingehalten werden, dann kann in Belgien ein Antrag auf Euthanasie gestellt werden, wobei Euthanasie in Belgien definiert wird, als eine (medizinische) Handlung, die von einem Arzt ausgeführt wird und die das Leben einer Person auf deren Wunsch vorsätzlich beendet. Es besteht aber kein Recht auf Euthanasie, eine entsprechende Kommission prüft die Anträge. Ärzt*innen sind jedoch nicht verpflichtet, eine Euthanasie durchzuführen. Das Gesetz gilt seit 2002.
Die Kommission für die Kontrolle und Bewertung der Euthanasie (CFCEE) veröffentlich jährlich Zahlen zu den Sterbefällen in Belgien. So starben in Belgien im Jahr 2003** 106.209 Menschen. 259 davon, das entspricht 0,2 Prozent der Sterbefälle, verstarben unter Inanspruchnahme der Euthanasieregelung. Im Jahr 2018*** war der Anteil an Menschen, die die Sterbehilfe wahrgenommen hatten, auf 2,3 Prozent der Sterbefälle angewachsen. Das ist eine Verzehnfachung in einem Zeitraum von 15 Jahren. Oder sind es „nur“ 2,3 Prozent der Verstorbenen? Wie ist Ihre Meinung dazu? Verraten Sie uns Ihre Meinung auf facebook.
Mehr Infos hierzu finden Sie unter: https://fowid.de/meldung/sterbehilfe-belgien-2003-2017
*Kriterien:
..Der Patient muss volljährig (oder ein für mündig erklärter Minderjähriger) und zum Zeitpunkt der Bitte um Sterbehilfe handlungsfähig und bei Bewusstsein sein.
..Die Bitte um Sterbehilfe muss freiwillig, überlegt und wiederholt formuliert worden sein. Sie darf nicht durch Druck von außen zustande gekommen sein.
..Des Weiteren muss sich der Patient in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual berufen, die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.
** Zeitraum 22.09.2002 bis 31.12.2003
***vorläufig offizielle Zahlen