Bestattungen während der Corona-Krise
Stirbt ein Angehöriger in diesen Zeiten, kann die Beerdigung stark beeinträchtigt werden. Es gibt keine deutschlandweiten Regelungen, Bestattungsgesetze sind Sache der Länder.
Soll die Trauerfeier nicht verschoben werden, dann gilt grundsätzlich das Kontaktverbot. Ausnahmen sollten bei den örtlichen Behörden nachgefragt werden.
Soll die Trauerfeier auf die Zeit nach Corona verschoben werden, muss zuerst die Frage nach der Bestattungsart gestellt werden. In vielen Bundesländern ist ein Aufschub der Urnenbestattung möglich. Momentan liegt die Spanne zwischen wenigen Tagen bis zu sechs Monaten (Sachsen, Thüringen) nach Einäscherung. Die meisten Bundesländer sehen aber eine Ausnahmeregelung vor, auch hier die örtlichen Behörden kontaktieren.
Für die Beisetzung eines Leichnams sind die Fristen wesentlich kürzer. Hier stehen einer längeren Aufbewahrung des Leichnams auch praktische Gründe gegenüber. Die Kühlkapazitäten der Bestatter und Leichenhallen sind endlich und der Verwesungsprozess kann nicht vollständig und zeitlos aufgehalten werden.
Geht vom Leichnam ein Infektionsrisiko aus, muss grundsätzlich die Bestattung, unabhängig von der Bestattungsform, schnellst möglich vonstattengehen.
Aber auch bei den Bestattern ist die Not groß, die Lager werden zunehmend leerer. Sie brauchen Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einweg-Handschuhe, um Verstorbene zu versorgen. Was passiert, wenn Bestatter aus diesem Grund ausfallen würden? Das sind alles Probleme, die wir so noch nicht kennen.