In einer Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz erkrankte eine Frau an Corona und verstarb kurze Zeit darauf in einem Berliner Krankenhaus. Das ist bedauerlich, aber in Zeiten der Corona-Pandemie mit bis zu täglich 400 Menschen, die mit oder an diesem Virus sterben, leider keine Seltenheit. Doch es stellt sich immer die Frage, ob auch alle Schutzmaßnahmen eingehalten wurden, die Infektion also nicht abwendbar war, soweit dies möglich gewesen wäre. Und darum gibt es nun schwere Vorwürfe der Angehörigen gegen den ambulanten Pflegedienst. Wir können und wollen uns nicht in die Schuldfrage einmischen, mittlerweile beschäftigt sich das Landeskriminalamt mit diesem Fall, erstaunlich ist die Vorgeschichte: Die Angehörigen hätten bereits seit Wochen mit Zetteln, die sie in der Wohnung hinterlegt hatten, und Emails an den Pflegedienst das Pflegepersonal gebeten, die Hygienevorschriften wie beispielsweisen die Maskenpflicht einzuhalten, aufgefordert. Auch die Amtsärztin wurde informiert, doch, und hier liegt ein Problem, privatrechtliche Wohnformen dürfen von den Gesundheitsämtern nicht überprüft werden. Ordnungsamt, Sozialamt und Heimaufsicht wurden von den Angehörigen informiert – geben (verständlicherweise) aber keinerlei Auskünfte. Nur die Amtsärztin berichtete, dass die Heimaufsicht der Senatsverwaltung eine Begehung der Wohngemeinschaft durchgeführt hatte und keinerlei Beanstandungen feststellen konnte. Der Besichtigungstermin war angekündigt. Der Pflegedienst weist alle Anschuldigen von sich.
Auf diese Gesetzeslücke wird von Wohlfahrtverbänden seit Jahren hingewiesen. Es ist zu hoffen, dass die Behörden darauf reagieren.