Bischof von Mainz
Der Bischof von Mainz, Peter Kohlgraf, gab einige Tage nach dem Urteil des Bundes- Verfassungsgerichtes bezüglich § 217 der Deutschen Presse-Agentur ein Interview. Dort nahm er zu diesem Urteil Stellung. Er kritisierte das Urteil im Besonderen, weil es dem Lebensschutz nicht den hohen Stellenwert gebe, der seiner Meinung nach notwendig sei. Zudem erwartet er eine wachsende Bedeutung der christlichen Hospizarbeit, da dort Hilfe beim Sterben und nicht Hilfe zum Sterben gegeben werde. Weiter sagte er, dass es bei einem Menschen, der sein Leben beenden wolle, nicht sinnvoll sei, den moralische Zeigefinder zu erheben. Es gehe auch nicht um die Lebensverlängerung um jeden Preis, aber, so der Bischof, Suizid sei nicht die Lösung.
Es wäre schön gewesen, wenn der Bischof Hospize im Allgemeinen genannt hätte. Nicht christliche Hospize leisten die gleiche Begleitung und Hilfe für Sterbende und deren Nahestehenden.