Forderung nach gesetzlicher Finanzierung der Palliativversorgung in Pflegeheimen
Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September drängte der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), ein selbständiger Fachverband innerhalb des Caritas Verbands, auf eine feste Finanzierung der Palliativversorgung in Pflegeheimen. Pflegefachkräfte sollen mehr Zeit und Ressourcen für die Begleitung in der letzten Lebensphase erhalten.
Weil Pflegeheime Orte des Lebens bis zum Schluss sind! Das Pflegepersonal betreut hochbetagte und schwerkranke Menschen und setzt alles daran, ihre Lebensqualität bis zuletzt zu sichern. Viele Bewohner:innen von Pflegeheimen verspüren nachvollziehbare Ängste in ihrer letzten Lebensphase, dabei kommt es auch vor, dass Gedanken zum assistierten Suizid geäußert werden. Geschultes Pflegepersonal kann auf diese Ängste eingehen. Die Sicherheit, qualifizierte Palliativversorgung im Pflegeheim zu erhalten, kann dazu beitragen, dass der Wunsch nach assistiertem Suizid nicht wächst.
Die Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland, Barbara Dietrich-Schleicher sagte: „Eine würdevolle, auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtete Pflege ist essenziell und geht nicht nebenher. Dafür sind besondere Betreuung und ausreichend zeitliche Ressourcen notwendig.“
Refinanzierung durch die Krankenkassen
Um die Betreuung in der Sterbephase individueller gestalten zu können, fordert der VKAD für Pflegeheime eine Finanzierung durch die Krankenversicherung, wie es in Hospizen der Fall ist. Dietrich-Schleicher erklärt: „Pflegefachkräfte, die sich auf die Palliativversorgung spezialisieren, könnten somit von der Regelversorgung freigestellt werden. Zusätzliche Kostenbelastungen für Pflegebedürftige und Träger müssen vermieden werden.“
Der VKAD hatte im Jahr 2022 insgesamt 1179 Mitgliedseinrichtungen.
Hintergrund
Die Kosten für die Palliativpflege in Krankenhäusern werden von den Krankenkassen zu 100 Prozent übernommen. Bei einem Aufenthalt in einem Pflege- oder Altenheim zahlt die Krankenkasse zwar ebenfalls die Palliativversorgung, für Unterkunft und Verpflegung muss der Betroffene jedoch selbst aufkommen. Bei einer Versorgung in einem Hospiz fallen für Patienten keine Kosten an. Die Krankenkasse trägt in diesem Fall einen Anteil von 95 Prozent.
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