Gesetzesentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe

„Entwürfe für neue oder Änderungen an bestehenden Bundesgesetzen können auf drei Wegen ins Parlament gelangen: über die Bundesregierung, den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages. Liegen ein Gesetzentwurf und eventuelle Stellungnahmen der Regierung und des Bundesrates dazu im Bundestag vor, beginnt mit der ersten Lesung im Parlament das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag und seine Ausschüsse beraten das Vorhaben und erarbeiten bei Bedarf Änderungen, bis nach der dritten Lesung darüber abgestimmt werden kann.“ So zu finden auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages.

Deutscher Bundestag – Gesetzentwürfe

Es wurden bislang zwei Gesetzesentwürfe dem Parlament vorgelegt. Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) haben gemeinsam einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Ebenso die beiden Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul. Entgegen des durch die Presse schwirrenden Gerüchts, das Gesundheitsministerium habe einen fertigen Gesetzesentwurf in der Schublade, bestätigte der Sprecher des Bundesgesundheitsamt am 15.2.2021, dass dies nicht der Fall sei. Sein Ministerium werde vorerst keinen eigenen Vorschlag vorlegen. Jens Spahn ließ mitteilen, dass er es begrüße, dass es fraktionsübergreifende Vorschläge im Bundestag gäbe.

Die Initiator*innen der hier genannte Gesetzesvorschläge streben eine Neuregelung noch vor der Wahl im Herbst an.

Hier können Sie die beiden Gesetzesentwürfe nachlesen:

210129-Interfraktioneller-Entwurf-eines-Gesetzes-zu-Regelungen-der-Suizidhilfe_final.pdf (karllauterbach.de)

Microsoft Word – Gesetzentwurf Sterbehilfe Stand 28.01.2021 final.docx (renate-kuenast.de)

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