Gesetzliche Regelung zum Assistierten Suizid

Nun kommt Bewegung in das Gesetzesvorhaben.

Damit ein Gesetzesentwurf schließlich in den Dt. Bundestag eingebraucht werden kann, müssen mindestens fünf Prozent der Abgeordneten diesem Entwurf vorab zustimmen.  Dies ist nun geschehen. 38 Abgeordnete haben dem Gesetzesentwurf von Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Die Linke) nun Ihre Stimme gegeben. Laut Katrin Helling-Plahr werde ein abgestimmtes Verfahren mit den parlamentarischen Geschäftsführern der demokratischen Fraktionen angestrebt.  Die CDU/CSU Fraktion hat sich noch nicht positioniert, laut eigener Aussage befindet sie sich in der Orientierungsphase.

Wir werden weiter berichten.

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