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Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung und mehr…

Das Sozialministerium in Baden Württemberg fördert für das Jahr 2024 Qualifizierungsangebote für die Trauerbegleitung. Folgende Kriterien sind zu beachten:

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
  • Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen. 
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Anträge können bis spätestens 31. Oktober 2024 gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt:

Grundkurs Trauerbegleitung (80 Unterrichtseinheiten) 250 Euro je Teilnehmer

Große Basisqualifikation (200 Unterrichtseinheiten) 700 Euro je Teilnehmer

Der Zuschuss ist in voller Höhe dafür einzusetzen, die Teilnehmergebühren des förderfähigen Teilnehmers zu ermäßigen. Der ermäßigte Teilnehmerbeitrag hat zum Ziel, mehr Beschäftigte in der Trauerbegleitung zur Weiterbildung zu motivieren. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Qualifizierungskurs bereits begonnen wurde. Mit der geförderten Bildungsmaßnahme kann erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Die Bildungsmaßnahme ist innerhalb von einem Jahr nach Beginn abzuschließen und muss spätestens am 30. November 2024 begonnen sein.

Zum Weiterlesen / download

  • Förderaufruf BW-Trauerbegleitung
  • Förderaufruf BW-stationäre Hospize
  • Förderaufruf BW-Stärkung Palliativkompetenz i.d. Pflege

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe

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