Keine Suizid-Arzneimittel!
Am Montag gab das Bundesministerium für Gesundheit eine Pressekonferenz. Thema: der Umgang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. März 2017. Das Gericht urteilte damals, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung in extremen Ausnahmefällen nicht verwehren darf. Für die Behörde ein schwieriges Urteil, weshalb sie den ehemaligen Verfassungsrichter Professor Udo Di Fabio baten, ein Gutachten zu diesem Urteil zu erstellen. Dieser kam (wie wir berichteten) zu dem Fazit, dass das Urteil verfassungswidrig sei. Bis heute wurden 106 Anträge beim BfArM eingereicht. 106 Menschen möchten vom Staat die tödliche Dosis an Betäubungsmitten erhalten. Die Lage wurde also dringlich. Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende Juni ein Machtwort gesprochen und das BfArM aufgefordert, diese Anträge von Bürgern abzulehnen. „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen“, heißt es in einem Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs Lutz Stroppe an das BfArM. Streng rechtlich gesehen ist das ein höchstrichterliches Urteil, dass quasi nicht beachtet wird.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Prof. Lauterbach twitterte nach Stroppes Brief an das BfArM: „Gesundheitsminister Spahn fordert Bundesbehörde BfArM auf, das geltende Recht zu missachten. Grundlage ist das Gutachten eines Richters in Rente. Wenn das in Kürze alle Ministerien tun, haben wir keinen Rechtsstaat mehr. Sauber wäre jetzt ein neues Gesetz“. Prof. Karl Lauterbach gehört zu den Politikern, die das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für richtig halten.
Die Hoffnung liegt nun im Urteil und der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 217 StBG, Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung.