Klage erhoben

Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Zwang zum assistierten Suizid und Einschränkung der Gewissensfreiheit

In Kanada, konkret der Provinz Quebec mit der Hauptstadt Montreal, gilt seit 7. Dezember 2023 ein Gesetz, welches alle Einrichtungen der Palliativversorgung dazu verpflichtet, medizinische Hilfe beim assistierten Suizid zu leisten.  Schon vor Beschluss des Gesetzes, im September 2023, hatte das katholische St. Raphael Pflegeheim, eine Ausnahme von dem geplanten Gesetz beantragt. Der Antrag lautete, dass das St. Raphael Pflegeheim alle Patienten, die einen assistierten Suizid wünschen, in ein öffentliches Krankenhaus überstellen darf. Die zuständige Gesundheitsbehörde lehnte den Antrag ab, wie die Montreal Gazette berichtete.

Die Erdiözese hatte im Jahr 2019 einen 100-jährigen Mietvertrag mit dem St Raphael Palliative Care House für 1 US-Dollar pro Jahr unterzeichnet. Die Erzdiözese hatte dabei die Bedingung gestellt, dass im Hospiz keine Sterbehilfe durchgeführt wird. Damals erlaubte das Gesetz von Quebec den Palliativpflegeeinrichtungen noch, selbst zu entscheiden, ob sie in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe leisten würden oder nicht.

Als Reaktion auf die neue Gesetzgebung hat der Erzbischof von Montreal, Christian Lépine, am 5. Februar eine Klage gegen die Regierung von Québec eingereicht. Die Klage zielte darauf ab, die Durchsetzung des Gesetzes zu stoppen und es für verfassungswidrig zu erklären.

Der Erzbischof hatte seine Klage damit begründet, dass der Staat mit dem Gesetz die ursprüngliche Absicht der Gründer und Spender des Hospizes sowie den Auftrag der katholischen Kirche missachtet. Dabei unterschied Erzbischof Lépine, dass ein hospizliches Angebot den Tod nicht beschleunigt oder hinauszögert, der medizinisch assistierte Suizid allerdings als Beschleunigung des Todes angesehen werden muss. Er forderte, dass Hospize und Mediziner das Recht behalten, die Teilnahme an medizinisch unterstützter Sterbehilfe aufgrund persönlicher Überzeugungen abzulehnen.

Erzbischof Lépine betonte abschließend nochmals die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens: „Nach dem katholischen Glauben ist das menschliche Leben ein heiliges und unantastbares Geschenk, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“ Die besondere Brisanz der Klage entsteht auch deshalb, weil andere kanadische Provinzen, wie Ontario, Alberta und British Columbia, es religiösen Einrichtungen erlauben, den assistierten Suizid nicht anzubieten.

Wir sehen, dass die Regelungen zum Assistierten Suizid immer neue Grenzen für das Leben einreißt. Währet den Anfängen…

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https://is.gd/oaECWV

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