Konfrontation mit Todeswünschen

Konfrontation von Pflege(fach)personen mit Todeswünschen oder Bitten um assistierten Suizid

Eine neue Empfehlung der Ethikkommission für Berufe in der Pflege Niedersachsen richtet sich insbesondere an Pflegepraktiker:innen.  Die Kommission möchte mit einem Angebot von Fragen die Möglichkeit schaffen als Team oder eine persönliche Position in Fällen zu finden, in denen man mit Todeswünschen oder Bitten um assistierten Suizid konfrontiert wird.

Den Ausgangspunkt bildet die Annahme, dass alle geäußerten Todeswünsche mit Blick auf den ganzen Menschen in allen seinen Lebenslagen ernstgenommen werden müssen. Pflege(fach)personen sollen dafür sensibilisiert werden, dass Todeswünsche oder Wünsche nach Suizidassistenz weder vorschnell „abgetan“, das heißt ignoriert oder bagatellisiert, noch als eine unverrückbare Tatsache „hingenommen“ werden dürfen.

In einem ersten Schritt wird die Äußerung eines Todeswunsches oder Wunsches nach assistiertem Suizid aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, bevor in einem zweiten Schritt zur Bildung eines ethisch begründeten Urteils im interprofessionellen Team angeregt wird. Die Perspektiven beinhalten die persönliche Situation des Patienten, aber auch den Reaktionsraum der Pflegenden.

Aber auch das berufliche Umfeld wird berücksichtigt. Weil moralische Überzeugungen von Pflege(fach)personen nicht nur durch die individuelle Lebensgeschichte geprägt sind, sondern auch durch berufsethische Maßstäbe der Profession und Leitbilder der eigenen Organisation, der jeweiligen Team- und Führungskultur usw. beeinflusst werden, bieten sich reflexive Fragen für das Team an. Dabei geht die Ethikkommission davon aus, dass sich stets ein Pflegeteam und idealerweise ein interprofessionelles Versorgungsteam mit der Todeswunschfrage zu befassen hat. Nur durch gemeinsame Anstrengungen, situationsbezogene Urteilen, Entscheidungen bzw. Handlungen ethisch zu begründen, werden sich Konflikte lösen lassen.

Eine Bilanzierung und ethisch begründete Urteilsfindung sollte auf Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der pflegerisch-medizinischen Sachlage und der sozialökologischen Situation der Person und stets im Rahmen eines interprofessionellen Teams getroffen werden.

Die Ethikkommission für Berufe in der Pflege empfiehlt daher, zumindest für einzelne Mitglieder im Pflegeteam spezifische Weiterbildungen vorzusehen. Es ist die Aufgabe der Institutionen und Organisationen dafür zu sorgen, dass im pflegerischen Team für den Umgang mit Todeswünschen oder Bitten um assistierten Suizid die notwendige Fachkompetenz vorhanden ist.

Empfehlungen der Ethikkommission in einer Lang- und einer Kurzfassung:

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