Bayerischer Hospiz- und Palliativverband kritisiert Kürzungen durch Krankenkassen
Die Hospizarbeit aller ambulanten Hospizdienste wird bundesweit nach einer im Jahr 2002 geschlossenen “Rahmenvereinbarung” von den Krankenkassen gefördert. Die Summe richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Begleitungen und jener der Ehrenamtlichen. Das Prozedere ist etwas kompliziert. So müssen meist jedes Jahr bis zum 30. März alle Unterlagen eingereicht werden, um den Förderantrag für das Vorjahr stellen zu können. Im März 2024 mussten also die Unterlagen für 2023 vorliegen.
Die “Rahmenvereinbarung” enthält zudem einen Passus für neue Personalkosten, die sicher entstehen werden. Wird beispielsweise ab 1. April ein neuer Hospizkoordinator eingestellt und liegt der Arbeitsvertrag unterschrieben vor, kann auch dafür eine Förderung beantragt werden. Mit diesem Vorgehen erhalten Hospizvereine die beantragte Förderung für eine neue Stelle bisher stets zweimal – einmal im Voraus, danach regulär ohne Abzüge. Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern ist in dieser Angelegenheit nun zu einer “anderen Rechtsauffassung” gekommen. Denn in den Förderbescheiden teilen die Kassen mit, dass es keine Widerspruchsmöglichkeit gibt. Wer nicht einverstanden ist, muss klagen.
Der Bayerische Hospiz- und Palliativverband hat die Krankenkassen für ihre Kürzungen bei Zuschüssen für Hospizvereine kritisiert. „Die Rahmenvereinbarung muss wieder eingehalten werden“, sagte Verbandsgeschäftsführer Timo Grantz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er wisse inzwischen von mehr als einem Dutzend Hospizvereinen, die heuer mit einer geringeren Fördersumme als erwartet auskommen müssen – weil von der bisherigen Praxis der Rahmenvereinbarung abgewichen wird. Ein Beispiel ist der Ökumenische Hospizverein im Kreis Miltenberg, dem aktuell 55.000 Euro fehlen.
Wie groß die Dimension bayernweit ist, konnte der Verbandsgeschäftsführer Timo Grantz ggü. Dem Evangelischen Pressedienst nicht sagen. Aktuell versucht er, sich einen Überblick über die Situation der rund 125 Hospizvereine in Bayern zu verschaffen. 40 Förderbescheide liegen ihm vor, bei über einem Drittel sei die Fördersumme nicht in beantragter Höhe genehmigt worden. Noch in anderer Hinsicht seien die Kassen restriktiver geworden, erläuterte der Verbandsgeschäftsführer: „Inzwischen müssen wir fragen, welche Fachkräfte wir einstellen dürfen.“ Heilerziehungspfleger würden nicht mehr anerkannt. Ihm sei ein Hospizverein bekannt, der dagegen nun klagt.
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