Nun auch Spanien

Die Berichte reißen nicht ab

Kurz vor Weihnachten ist im spanische Parlament ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe verabschiedet worden. Das spanische Unterhaus hat mit großer Mehrheit für ein Sterbehilfe-Gesetz gestimmt; 198 Abgeordnete waren für, 138 Abgeordnete gegen die Einführung dieses Gesetzes. In Spanien muss das Gesetz noch durch die zweite Kammer des Parlamentes, den Senat, bestätigt werden. Wird dies eintreten, könnte das Gesetz bereits im März diesen Jahres in Kraft treten.

Das Gesetz geht sogar weiter als die Regelungen in der Schweiz. Es sieht vor, dass Ärzte sich nicht mehr strafbar machen, wenn Sie einem Menschen, der volljährig und unheilbar erkrankt ist, Sterbehilfe leisten. Der Arzt darf dem Patienten auf ausdrücklichen Wunsch ein Medikament verabreichen, das zum Tod führt. Voraussetzung dabei ist, dass der Sterbewillige viermal diesen Todeswunsch äußert. Zweimal muss der Antrag auf Sterbehilfe schriftlich bei einer Kommission beantragt werden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen geschehen. Das dritte Mal muss der Sterbewillige dies nochmals bei einem Arzt vortragen und ein letztes Mal kurz bevor ihm das tödliche Medikament verabreicht wird. Danach muss eine weitere Kommission die Rechtmäßigkeit der Sterbehilfe begutachten.

Ähnlich wie in Deutschland, darf der Arzt zu dieser Handlung nicht gezwungen werden. Auch das Pflegepersonal muss beim Tötungsakt nicht anwesend sein.

Spanien möchte zudem die Begleitung bei der Selbsttötung legalisieren. Gemeint ist damit, dass der Arzt das tödliche Medikament verschreiben kann, bei der Einnahme dessen aber nicht anwesend sein muss und bei der Verabreichung nicht hilft.

Der spanische Gesundheitsminister Salvador Illa betonte im Parlament, dass das Gesetz zu einer „humaneren und gerechteren Gesellschaft“ beitrage, denn dem unerträglichen Leid vieler Menschen könne nicht weiter tatenlos zugesehen werden.

Nach Aussage der Regierung sind 80 Prozent der Spanier für die Legalisierung der Sterbehilfe – leider eine sehr vage Äußerung.

Wenn die „Tat Selbsttötung“, die Antwort auf Leid ist, wo wird und das hinführen? Eine „humanere und gerechtere Gesellschaft“ sieht anders aus.

Eine Antwort auf den Beitrag “Nun auch Spanien

  • Klaus Gansert

    Das Recht, mein Leben zu beenden, wann ich (!) es will, ist zu akzeptieren. Niemand außer mir selbst hat zu bestimmen, ob ich freiwillig aus dem Leben scheiden will oder nicht!! Eine Gesellschaft muss dazu beitragen, dass ich sowohl die Möglichkeit habe, auf humane (!) Weise mittels Selbsttötung aus dem Leben zu gehen oder mir mit Hilfe von Hospitzmaßnahmen ein Sterben zu ermöglichen! Beides gehört zusammen und ist kein Widerspruch. Eine Antwort auf Leid kann sowohl durch Selbsttötung als auch durch Maßnahmen , wie sie z.B. die Hospiz bietet sein. Jeder Mensch muss selbst entscheiden können, welchen Weg er einschlagen will, kein Staat , keine Religion, keine Ideologie hat hier mitzubestimmen.

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