Beschreibung
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die hospiz zeitschrift Ausgabe Nr. 80 (05/2018)
Liebe Leserinnen und Leser,
vor drei Jahren wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) in Deutschland beschlossen. Durch eine ganze Reihe von Maßnahmen will dieses Gesetz die flächendeckende und bedarfsgerechte hospizliche Begleitung und palliative Versorgung stärken. Flankiert wurde das HPG durch die Debatte zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Und auch im aktuellen Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung ein wichtiger Punkt.
Die genannten Gesetze und die Koalitionsvereinbarung schreiben eine Entwicklung fort, die mit den ersten rein ehrenamtlichen Hospizdiensten in den 1980er Jahren zunächst ganz ohne gesetzlichen Rahmen ihren Anfang genommen hat. Seither zeigt sich, wie sehr sich Hospizidee und Gesetzgebung beeinflussen. Das endet nicht mit dem HPG und nicht in der jetzigen Legislaturperiode.
Das vorliegende Heft will daher eine Zwischenbilanz ziehen und einen Ausblick wagen. Nach einem Abriss zu den aktuellen Entwicklungen (Bolze/Bethke) und zur Bedeutung der Charta (Weihrauch) wird nach den Auswirkungen des HPG auf die ambulante Hospizarbeit (Kreutzberg) und palliative Versorgung (Schulze) sowie nach den Herausforderungen für die stationären Hospize (Wagner/Heller) gefragt. Zwei Beiträge widmen sich der aktuellen Situation in den stationären Pflegeeinrichtungen, einmal vor dem Hintergrund der nun gesetzlich geforderten gesundheitlichen Versorgungsplanung für die Bewohner*innen (Müller/Landrichter), zum anderen im Hinblick auf die Herausforderungen an die Pflegeeinrichtungen für das 21. Jahrhundert – etwa als offene Zentren neuer lokaler Sorge-Gemeinschaften (Stadelbacher/Schneider). Wichtige Weichenstellungen stehen auch in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (Herrlein) und im Bereich der Kinder- und Jugendhospizarbeit (Globisch/Hillmann) an. Und nicht zuletzt wird danach gefragt, wie das Ehrenamt – entstanden als Bürger*innenbewegung weniger engagierter und heute in der Sozialgesetzgebung verankert – seine zentrale Rolle in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen auch in Zukunft behaupten kann (Bender/Feyerabend/Gerdes).
Dass wir bei allen Herausforderungen, denen wir uns auch nach dem HPG noch widmen müssen, auf starke Unterstützer*innen zählen können, zeigen die spannenden Gespräche mit Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Für den DHPV gilt es, die Voraussetzungen einer würdevollen Begleitung am Lebensende weiter zu verbessern und die hier notwendigen Entwicklungen auch in Zukunft zu begleiten und zu gestalten – und somit dafür Sorge zu tragen, dass sich schwerstkranke und sterbende Menschen der solidarischen Unterstützung unserer Gesellschaft sicher sein können.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihr
Winfried Hardinghaus