Verfassungsbeschwerde wegen der Verweigerung der Erlaubnis zum Erwerb eines Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung
Ein Ehepaar zog vor das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde, um die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Medikamentes zum Zweck der Selbsttötung zu erhalten. Die Erlaubnis wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel verweigert und diese Entscheidung wurde von den Fachgerichten bestätigt. Die Entscheidungen der Gerichte ergingen aber zeitlich vom dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Nichtigkeit des § 217 StGB im Februar letzten Jahres.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die gegenständliche Verfassungsbeschwerde unzulässig sei. Aufgrund der grundlegenden Veränderung wegen des Urteils zur Nichtigerklärung des § 217 StGB ist das Ehepaar „nunmehr zunächst gehalten, durch aktive Suche nach suizidhilfebereiten Personen im Inland, durch Bemühungen um eine ärztliche Verschreibung des gewünschten Wirkstoffs oder auf anderem geeigneten Weg ihr anerkanntes Recht konkret zu verfolgen.“ (Pressemitteilung Nr. 15/ 2021 vom 5. Februar 2021)
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Svenja Löbbert
Einfach nur würdelos…